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Projektmitarbeiter(in)

Als Projektmitarbeiter(in) lassen sich grundsätzlich alle Personen bezeichnen, die sich aktiv an der Erledigung der im Projekt benannten Aufgaben beteiligen.

Diese Partizipation kann logischerweise auf einen Zeitraum begrenzt werden, darüber hinaus wendet die Person unter Umständen auch nur einen gewissen Prozentsatz der regelmäßigen Arbeitszeit für das betroffene Projekt auf.

Formell zählen die Projektmitarbeiter(in) zu den Einsatzmitteln im Rahmen der DIN-Norm, logischerweise rechnen sich die Personen aber nicht Sachmitteln im engeren Sinne zu.

Das Gelingen eines Auftrages steht nicht selten in direkter Abhängigkeit zum Verhalten, Engagement und der Motivation einzelner Mitarbeiter. Falls sich alle Arbeitskräfte in einem Bereich uneingeschränkt für das Projekt einsetzen, lassen sich alle vereinbarten Ziele um ein Vielfaches einfacher verwirklichen. Ein destruktives Verhalten einzelner Beteiligter sorgt unter Umständen hingegen schon für die Gefährdung des Gesamterfolges.

Die Personalbeschaffung, also die Zuordnung von Mitarbeitern zu einem Projekt, unterscheidet sich je nach Unternehmen - zumeist muss die leitende Person eine entsprechende Anfrage beim Vorgesetzten oder der Poolverwaltung stellen. Aus den Projektmitarbeitern rekrutieren sich ebenfalls einzelne Mitglieder einer Projektgruppe, für die jeweils ein Leiter verantwortlich ist. Somit sind Projektmitarbeiter(in) oftmals gleichzeitig Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, nicht selten gehören sie sogar zum Projektkernteam.

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