Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Trainings-, Weiterbildungs-, Workshop- und Beratungsleistungen von KAYENTA Training und Beratung („KAYENTA“) mit ihren Kunden.
1.2 „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn KAYENTA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4 Soweit im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in der Auftragsbestätigung von diesen AGB abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese individuellen Regelungen vor.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Anmeldungen zu offenen Veranstaltungen können über die von KAYENTA angebotenen Buchungswege, insbesondere über die Website, per E-Mail oder in Textform erfolgen.
2.2 Die Anmeldung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmelde- oder Auftragsbestätigung von KAYENTA zustande, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.3 Bei Inhouse-Trainings, Workshops und Beratungsleistungen kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots von KAYENTA, durch eine Auftragsbestätigung oder durch eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung zustande.
2.4 Die Anmelde- oder Auftragsbestätigung enthält bzw. konkretisiert die wesentlichen Leistungsdaten, insbesondere Termin, Format, Ort bzw. Online-Durchführung, Preis und gegebenenfalls besondere Teilnahmevoraussetzungen.
3. Leistungsumfang und Durchführung
3.1 Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot und der Anmelde- oder Auftragsbestätigung.
3.2 KAYENTA ist berechtigt, den Ablauf einer Veranstaltung in sachlich vertretbarem Umfang anzupassen, soweit dadurch der Gesamtcharakter und das Lernziel der Veranstaltung nicht wesentlich verändert werden.
3.3 KAYENTA kann einen angekündigten Trainer aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit oder sonstiger Verhinderung, durch einen hinsichtlich Qualifikation und Erfahrung geeigneten Trainer ersetzen. Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
3.4 Zumutbare Änderungen des Veranstaltungsortes innerhalb derselben Stadt oder Region bleiben vorbehalten. Eine Umstellung von Präsenz- auf Online-Durchführung oder umgekehrt erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden, soweit nicht bereits bei Vertragsschluss ein entsprechendes Wahl- oder Alternativformat ausdrücklich vereinbart wurde.
3.5 Soweit in der Bestätigung nichts anderes angegeben ist, richten sich Beginn, Ende, Unterrichtseinheiten und Pausen nach der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung bzw. Auftragsbestätigung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss vereinbarte bzw. in der Anmelde- oder Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis.
4.2 Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist. KAYENTA ist berechtigt, Rechnungen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.
4.4 Eine nur zeitweise Teilnahme, verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen, führt nicht zu einer anteiligen Reduzierung des vereinbarten Preises.
5. Ersatzteilnehmer bei offenen Veranstaltungen
5.1 Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung eine andere geeignete Person als Ersatzteilnehmer benennen. Hierfür entstehen grundsätzlich keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren.
5.2 Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson etwaige fachliche oder formale Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und übertragbare Leistungen Dritter noch nicht personenbezogen aktiviert oder registriert wurden.
6. Stornierung offener Veranstaltungen durch den Kunden
6.1 Der Kunde kann eine gebuchte offene Veranstaltung in Textform, insbesondere per E-Mail, stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei KAYENTA.
6.2 Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten folgende Stornopauschalen bezogen auf die vereinbarte Teilnahmegebühr:
- bis einschließlich 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei;
- weniger als 27 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.
6.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass KAYENTA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits veranlasste, personenbezogene und nicht erstattungsfähige Leistungen Dritter werden nur insoweit zusätzlich berechnet, wie sie nicht bereits in der Stornopauschale enthalten sind.
6.4 Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers nach Ziffer 5 bleibt möglich und lässt die Stornopauschale entfallen, soweit KAYENTA hierdurch kein zusätzlicher nicht vermeidbarer Aufwand entsteht.
6.5 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
7. Inhouse-Trainings, Workshops und Beratungsleistungen
7.1 Bei Inhouse-Trainings, Workshops und Beratungsleistungen richten sich Leistungsumfang, Teilnehmerzahl, Termine, Ort, Reisekosten und sonstige Rahmenbedingungen vorrangig nach dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
7.2 Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist in Textform möglich. Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, gelten bezogen auf das vereinbarte Trainings- bzw. Beratungshonorar folgende Stornopauschalen:
- bis einschließlich 56 Kalendertage vor Leistungsbeginn: kostenfrei;
- 55 bis 28 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 25 % des vereinbarten Honorars;
- 27 bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars;
- weniger als 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn oder bei Nichtdurchführung aus Gründen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers: 100 % des vereinbarten Honorars.
7.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass KAYENTA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.4 Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Reise-, Hotel-, Lizenz- oder sonstige Fremdkosten können zusätzlich in der tatsächlich angefallenen Höhe berechnet werden, soweit sie nicht bereits in einer Stornopauschale enthalten sind.
7.5 Eine Terminverschiebung kann einvernehmlich vereinbart werden. Ein Anspruch auf kostenfreie Umbuchung besteht nicht. KAYENTA wird sich im Rahmen der verfügbaren Trainerkapazitäten um eine wirtschaftlich angemessene Lösung bemühen.
7.6 Wird eine begonnene Leistung aus Gründen abgebrochen oder unterbrochen, die KAYENTA nicht zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch im Umfang der bereits erbrachten Leistungen und der nicht vermeidbaren Aufwendungen bestehen. Weitergehende Ansprüche bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen AGB.
8. Mindestteilnehmerzahl und Absage durch KAYENTA
8.1 Für offene Veranstaltungen kann eine Mindestteilnehmerzahl gelten. Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, beträgt sie drei Personen.
8.2 Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann KAYENTA die Veranstaltung grundsätzlich bis 14 Kalendertage vor Beginn absagen. KAYENTA kann alternativ einen Ersatztermin oder eine Umbuchung anbieten; die Annahme eines solchen Angebots ist freiwillig.
8.3 KAYENTA ist außerdem berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund auch kurzfristiger abzusagen oder zu verlegen, insbesondere bei unvorhersehbarer Erkrankung oder Verhinderung des Trainers, soweit kein geeigneter Ersatz verfügbar ist.
8.4 Im Fall einer endgültigen Absage durch KAYENTA werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 15 dieser AGB.
9. Höhere Gewalt und sonstige nicht beherrschbare Ereignisse
9.1 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrs- oder Infrastrukturstörungen sowie großflächige Ausfälle von Energie-, Telekommunikations- oder IT-Infrastruktur sein.
9.2 Dauert ein solches Ereignis nur vorübergehend an, stimmen die Parteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder eine andere zumutbare Form der Leistungserbringung ab. Ist eine Nachholung nicht möglich oder einer Partei nicht zumutbar, kann die betroffene Leistung beendet werden. Entgelte für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden erstattet; bereits erbrachte Leistungen und nicht vermeidbare Aufwendungen bleiben nach den gesetzlichen Vorschriften zu vergüten.
10. Online-Trainings und technische Voraussetzungen
10.1 Bei Live-Online-Trainings ist der Teilnehmer für einen geeigneten Internetzugang, ein geeignetes Endgerät sowie die gegebenenfalls erforderliche Standardsoftware und Audio-/Videoausstattung in seinem Verantwortungsbereich zuständig, soweit KAYENTA nicht ausdrücklich etwas anderes bereitstellt.
10.2 Technische Störungen im Verantwortungsbereich des Teilnehmers begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Preisminderung oder Wiederholung. Störungen im Verantwortungsbereich von KAYENTA werden nach Möglichkeit kurzfristig behoben; bei wesentlicher Beeinträchtigung wird eine angemessene Ersatzlösung angeboten.
10.3 Zugangsdaten zu Online-Plattformen oder digitalen Lernumgebungen sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
11. Leistungen Dritter, Zertifizierungen und Prüfungen
11.1 Soweit eine Veranstaltung Leistungen Dritter umfasst, etwa Prüfungsgebühren, Zertifizierungsleistungen, Mitgliedschaften, Lernplattformen, Prüfungssimulatoren oder digitale Originalunterlagen eines Zertifizierungsanbieters, ergibt sich deren Umfang aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
11.2 Für Leistungen Dritter können ergänzende Nutzungs-, Zulassungs- oder Prüfungsbedingungen des jeweiligen Anbieters gelten. KAYENTA weist hierauf hin, soweit diese für die gebuchte Leistung relevant sind.
11.3 KAYENTA schuldet bei Prüfungsvorbereitungskursen eine fachgerechte Trainingsleistung, nicht jedoch die Zulassung zu einer Prüfung oder das Bestehen einer Zertifizierungsprüfung. Entscheidungen über Zulassung, Prüfungsdurchführung und Zertifizierung trifft der jeweilige Zertifizierungsanbieter nach seinen Regelungen.
11.4 Personenbezogen aktivierte oder nicht erstattungsfähige Drittleistungen können bei einer vom Kunden veranlassten Stornierung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB berücksichtigt werden. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
12. Trainingsunterlagen, Urheberrechte und Aufzeichnungen
12.1 Von KAYENTA oder von eingebundenen Drittanbietern bereitgestellte Unterlagen, Präsentationen, Arbeitsblätter, Videos, digitale Inhalte und sonstige Materialien sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt.
12.2 Sie dürfen vom Teilnehmer ausschließlich für eigene Lern- und Arbeitszwecke im vertraglich gestatteten Umfang genutzt werden. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet.
12.3 Bild-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen von Veranstaltungen durch Teilnehmer sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von KAYENTA und gegebenenfalls der betroffenen Personen zulässig.
13. Mitwirkungspflichten bei Inhouse-Leistungen und Nutzung von Kundensystemen
13.1 Der Auftraggeber stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Räume, Zugänge, Informationen, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung, soweit dies vereinbart oder für die Durchführung erkennbar erforderlich ist.
13.2 Werden für Übungen Systeme, Daten oder IT-Umgebungen des Auftraggebers genutzt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, vor Beginn geeignete Datensicherungen, Zugriffsbegrenzungen und sonstige Schutzmaßnahmen vorzunehmen.
13.3 KAYENTA und die eingesetzten Trainer werden erkennbare Sicherheits- und Zugriffsregelungen des Auftraggebers beachten. Für Schäden gelten die Haftungsregelungen nach Ziffer 15.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1 KAYENTA behandelt als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach erkennbar vertrauliche Informationen des Auftraggebers, die im Rahmen von Inhouse-Trainings, Workshops oder Beratungsleistungen bekannt werden, vertraulich und verwendet sie nur zur Durchführung des Auftrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
14.2 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch KAYENTA ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von KAYENTA. Datenschutzrechtliche Einwilligungen werden, soweit erforderlich, gesondert eingeholt und sind nicht Gegenstand dieser AGB.
15. Haftung
15.1 KAYENTA haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KAYENTA, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet KAYENTA nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
15.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von KAYENTA.
15.5 Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
16.1 Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
16.2 Besteht ein Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular. Diese Informationen sind nicht durch die Stornierungsregelungen dieser AGB ersetzt.
16.3 Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass KAYENTA vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, gelten für einen späteren Widerruf und einen möglichen Wertersatz die gesetzlichen Bestimmungen.
16.4 Soweit KAYENTA gesetzlich verpflichtet ist, für über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossene Fernabsatzverträge eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen, wird diese über die von KAYENTA hierfür vorgesehene Online-Funktion angeboten.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
17.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juni 2026
Erklärung zum Datenschutz - Datenschutzbestimmungen
Haben Sie Fragen?